Das DFB-Bundesgericht hat die Berufung von Bayer 04 Leverkusen abgewiesen und das Urteil des DFB-Sportgerichts vom 15. Oktober 2024 bestätigt. Die Entscheidung betrifft das Spiel der Google Pixel Frauen-Bundesliga zwischen dem SC Freiburg und Bayer 04 Leverkusen vom 31. August 2024, welches mit 2:3 endete.
Das Gericht entschied, dass die ursprüngliche Spielwertung aufgehoben wird und ein Wiederholungsspiel stattfinden muss. Der Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts, Oskar Riedmeyer, erläuterte die Gründe für diese Entscheidung.
Laut Riedmeyer lag ein Regelverstoß vor, da die Schiedsrichterin nicht alle erforderlichen Tatsachen ermittelt hatte, um regelkonform eine Wiederholung des Strafstoßes anzuordnen. Die Fußball-Regel 14 Nr. 2 setzt voraus, dass neben der zu frühen Bewegung der Torhüterin auch eine eindeutige Beeinträchtigung der Schützin festgestellt wird.
Der Regelverstoß hatte aufgrund des Zeitpunkts und des Spielstands mit hoher Wahrscheinlichkeit Einfluss auf die Spielwertung. Daher sei die Annullierung des Ergebnisses und die Neuansetzung des Spiels gemäß Paragraph 17 Nr. 2 der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung die korrekte Rechtsfolge.
Der strittige Vorfall ereignete sich in der 88. Spielminute:
- Strafstoß für Bayer 04 Leverkusen
- Ball über das Tor geschossen
- Schiedsrichterassistentin signalisiert Bewegung der Torhüterin
- Schiedsrichterin ordnet Wiederholung an
- Erneuter Strafstoß zum 2:3-Endstand verwandelt
Der SC Freiburg legte Einspruch gegen die Spielwertung ein, da die Entscheidung zur Wiederholung des Strafstoßes einen Regelverstoß darstellte. Sowohl das DFB-Sportgericht als auch das Bundesgericht folgten dieser Auffassung.
Mit dieser Entscheidung wird das Spiel zwischen dem SC Freiburg und Bayer 04 Leverkusen neu angesetzt. Die Mannschaften müssen die Partie erneut austragen, um ein regelkonformes Ergebnis zu erzielen.