Das DFB-Sportgericht hat eine wegweisende Entscheidung getroffen. Das Spiel zwischen dem Sport-Club Freiburg und Bayer 04 Leverkusen vom 31. August 2024 muss wiederholt werden. Die ursprüngliche Wertung von 2:3 zugunsten von Leverkusen wurde aufgehoben.
DFB-Sportgericht ordnet Wiederholung des Freiburg-Leverkusen-Spiels an
Der Grund für diese Entscheidung liegt in einem umstrittenen Strafstoß in der 88. Minute. Nach einem verschossenen Elfmeter für Leverkusen ordnete die Schiedsrichterin eine Wiederholung an. Sie folgte damit dem Signal ihrer Assistentin, die eine Bewegung der Freiburger Torhüterin von der Torlinie beobachtet hatte. Der zweite Versuch führte zum Endstand von 2:3.
Freiburg legte Einspruch ein und argumentierte, die Schiedsrichterin habe mit ihrer Entscheidung gegen die Regeln verstoßen. Das Sportgericht stimmte dieser Sichtweise zu.
Die entscheidende Regel besagt: Ein Strafstoß ist nur dann zu wiederholen, wenn das Vergehen der Torhüterin den Schützen eindeutig beeinträchtigt hat. Das Sportgericht sah diese Voraussetzung als nicht erfüllt an.
Aufgrund des Zeitpunkts und Spielstands bewertete das Gericht den Regelverstoß als spielentscheidend. Daher wurde dem Einspruch stattgegeben und eine Neuansetzung des Spiels angeordnet.
Die Entscheidung des Einzelrichters ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb von 24 Stunden nach Zustellung kann Einspruch eingelegt werden.
Diese Entscheidung könnte weitreichende Folgen für die Google Pixel Frauen-Bundesliga haben. Sie unterstreicht die Bedeutung korrekter Regelauslegung und zeigt, dass auch scheinbar kleine Fehler große Auswirkungen haben können.